PS5-Drift-Sammelklage wurde von einer US-amerikanischen Anwaltskanzlei eingereicht

"PS5" (Bildnachweis: Sony PlayStation)

Eine US-amerikanische Anwaltskanzlei hat eine Sammelklage gegen Sony wegen Berichten über PS5 DualSense-Drift eingereicht.

In der vergangenen Woche kursierten Berichte über Controller-Drift, was dazu führte, dass die spezialisierte Sammelklagefirma Chimicles Schwartz Kriner und Donaldson-Smith LLP Informationen von Spielern anforderten, deren Controller unter dem Problem leiden. Es scheint, dass die Firma nun die erforderlichen Details gesammelt hat, da die Klage am Freitag offiziell eingereicht wurde.

In einer Kopie der an GamesRadar gesendeten Beschwerde wird behauptet, dass „der DualSense-Controller defekt ist“, dank der Controller-Drift, die laut Anwälten „das Gameplay erheblich beeinträchtigt und somit die Kernfunktionalität des DualSense-Controllers beeinträchtigt“. In der Klage wird auch behauptet, dass „Sony den Drift-Defekt durch Online-Verbraucherbeschwerden […] und durch eigene Tests vor der Veröffentlichung erkannt hat – und dies zu allen relevanten Zeiten war.“

Trotz angeblicher Kenntnis von Driftproblemen seit den Tagen der PS4 behauptet die Klage, dass „Sony diese wesentlichen Informationen nicht an Verbraucher weitergegeben hat“. Es wird auch hervorgehoben, dass „die Reparaturoptionen gering sind“, wobei auf den „Rückstand“ des Kundendienstes und die Kosten verwiesen wird, die mit dem Einsenden eines Controllers zur Reparatur verbunden sind.

Infolge der Driftprobleme, von denen das Rechtsteam behauptet, sie hätten seine Kläger davon abgehalten, die Konsole zum vollen Preis zu kaufen, heißt es in der Klage, dass „der Kläger eine finanzielle Erleichterung für erlittene Schäden, eine deklaratorische Erleichterung und eine öffentliche Unterlassungsklage beantragt“. Sony hat noch keinen offiziellen Kommentar als Antwort auf die Klage abgegeben, aber wir haben uns um weitere Informationen bemüht.

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